Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Johanneswerk mit Ihrer Spende zu unterstützen:
Ihre Spenden an das Ev. Johanneswerk:
Ihre Spende an die Stiftung mitLeidenschaft, die Stiftung des Johanneswerks:
Darüber hinaus können Richter und Richterinnen uns Bußgelder zukommen lassen auf das Konto 400 1800 bei der BfS-Bank, BLZ 370 205 00.
Für alle Spenden in Höhe von 25 Euro oder mehr erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung. Wenn Sie uns als Dauerspender eine Einzugsermächtigung erteilen, helfen Sie uns, die Verwaltungskosten gering zu halten. Damit kommt Ihre Zuwendung in größerem Umfang den Menschen zugute, die Hilfe brauchen. Schon eine regelmäßige Spende von monatlich 5, 10 oder 15 Euro hilft uns, die uns anvertrauten Menschen zu unterstützen.
Für Informationen zur Vergabe der Spenden können Sie sich die
Spenden-Vergaberichtlinien des Ev. Johanneswerks und die
Spenden-Vergaberichtlinien der Stiftung mitLeidenschaft herunterladen.
Kontakt
Ev. Johanneswerk
Stabsabteilung Strategisches Marketing
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