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Kinderschutzfachkräfte

14 speziell ausgebildete Kinderschutzfachkräfte sind für die Diakonie für Bielefeld im Einsatz. Es ist ihre Aufgabe, einer Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken und diese abzuwenden – unter Beteiligung der Eltern. Der Kinderschutzauftrag beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfe­weiter­entwicklungs­gesetz (KICK) und dem § 8a des SGB VIII.

Die Gesetze verstärken den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und weiten ihn auf die freien Träger als Anbieter aus. In Bielefeld einigten sich Stadt und freie Träger (darunter die Diakonie für Bielefeld) auf eine verbindlich abgestimmte, standardisierte Verfahrensweise. Die Kinderschutzfachkräfte der Diakonie für Bielefeld beteiligen sich kontinuierlich am Erfahrungsaustausch in Bielefeld.

 

Was ist das „Kindeswohl“?
Kindeswohl bedeutet, dass die Grundbedürfnisse und der Schutz des Kindes sichergestellt sind. Dazu gehören:

  • eine altersangemessene Ernährungssituation
  • angemessene Schlafmöglichkeiten
  • ausreichende Körperpflege
  • witterungsangemessene Kleidung
  • Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren
  • gesicherte Betreuung und Aufsicht
  • Sicherung der gesundheitlichen Vor- und Fürsorge
  • Anregung und Spielmöglichkeiten für das Kind
  • sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen
  • emotionale Zuwendung durch Bezugspersonen
  • altersangemessen Freiräume

Was machen die Kinderschutzfachkräfte der Diakonie für Bielefeld?
Bei Krisen in Familien suchen die Kinderschutzfachkräfte gemeinsam mit allen Beteiligten nach Entlastungs­möglich­keiten und Bewältigungsstrategien. Das Ziel ist es, die Grund­be­dürf­nisse der Kinder weiterhin zu erfüllen. Im Alltag helfen können dabei zum Beispiel Personen in der Verwandtschaft oder im näheren Umfeld. Gemeinsam erarbeiten Familie und Kinderschutzfachkräfte einen Schutzplan, der konkrete Ziele und Aufgaben festlegt. 

Wenn es nicht gelingt, die Krise zu entspannen, ist es erforderlich, die Kinder außerhäuslich oder stationär unterzubringen. Im Verlauf der Zusammenarbeit mit der Familie kann auch deutlich werden, dass das Wohl des Kindes „akut gefährdet“ ist – und dass die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, daran etwas zu ändern. Dann ist eine sofortige Inobhutnahme in Absprache mit dem Jugendamt erforderlich.

Auch das Einschalten des Familiengerichts zur weiteren Klärung kann notwendig werden. Die Diakonie für Bielefeld arbeitet in diesen sogenannten „§ 8a-Fällen“ mit einem standardi­sierten Verfahrens- und Dokumentationswesen, das im Qualitäts­manage­ment­-Handbuch der Diakonie für Bielefeld festgehalten und fortgeschrieben wird.

Kontakt
Diakonie für Bielefeld

Ev. Erziehungs-, Familien- und Krisenberatung
Standort Bielefeld-Mitte
Paulusstr. 24-26
33602 Bielefeld

Anne Krüger-Gembus
Tel.: 0521 96789965
E-Mail: anne.krueger-gembus@diakonie-fuer-bielefeld.de

Standort Weidenhof
Schildescher Str. 101
33611 Bielefeld
Andrea Buchwald
Tel.: 0521 9889-2722
E-Mail: andrea.buchwald@diakonie-fuer-bielefeld.de

 

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