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Beratungsstelle für Schwangere, Schwangerschaftskonfliktberatung, Sexualität

Die Beratungsstelle informiert und hilft bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit danach: Eltern- bzw. Mutterwerden, Veränderungen in der Paarbeziehung oder der Familiensituation, Mutterschutz, Elternzeit, Vaterschaft, Unterhalt, Kindergeld und vieles mehr.

 

 

Wir bieten:

  • Beratung zu Verhütung und Familienplanung
  • psychosoziale Beratung bei pränataler Diagnostik und bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach einer Fehl- oder Totgeburt
  • Unterstützung beim Antrag auf eine einmalige Beihilfe aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ stellen.
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden.
  • Sexualberatung von Einzelnen und Paaren
  • sexualpädagogische Gruppenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erziehenden
  • sexualpädagogische Seminare mit Erwachsenengruppen zum Umgang mit Sexualität im jeweiligen Arbeitsfeld

In der Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB sind wir Ihnen vorurteilsfreie Gesprächspartnerinnen und bieten Ihnen Unterstützung in Ihrer persönlichen Entscheidungsfindung. Sie erhalten von uns Informationen über Hilfsmöglichkeiten, gesetzliche Bestimmungen, Ihre Rechte und Ihre Pflichten. Wir unterliegen der Schweigepflicht und Sie können mit uns alles besprechen, was für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft wichtig ist. Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und stellt die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung aus. 

Kontakt
Diakonie für Bielefeld
Schildescher Straße 101
33611 Bielefeld

Christiane Detering
Tel.: 0521 9889-2720
E-Mail: christiane.detering@diakonie-fuer-bielefeld.de

Sabine Vogt
Tel.: 0521 9889-2715
E-Mail: sabine.vogt@diakonie-fuer-bielefeld.de

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Jeden Freitag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr können Sie für eine Schwangerschaftskonfliktberatung unsere offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung nutzen.

Den Antrag auf eine Beihilfe aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ können Sie am Dienstag- und Donnerstag Nachmittag zwischen 13.30 und 15.30 Uhr stellen sowie am Donnerstag Vormittag zwischen 9 und 11.30 Uhr.

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