Guter Kontakt zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt – das ist das Ziel des begleiteten Umgangs, einer Leistung der Jugendhilfe. Im Mittelpunkt steht, die Eltern-Kind-Beziehung anzubahnen, wiederherzustellen, zu praktizieren, zu unterstützen und zu fördern.
Der Begleitete Umgang kann sowohl mit richterlichem Beschluss als auch durch Anregung des Jugendamtes erfolgen. Den gesetzlichen Rahmen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII § 18). Die Maßnahme wird von einer fachlich ausgebildeten Person begleitet.
Die Begleitpersonen arbeiten:
- mit Blick auf das Kind (zentrale Zielsetzung)
- Das Risiko einer (erneuten) Traumatisierung soll ausgeschlossen werden. Hierfür werden die Interessen und Bedürfnisse des Kindes gegenüber den Interessen der Eltern gewahrt, die Kontaktpflege zu beiden Eltern im Familiengefüge organisiert und die Kontakte in kindgerechter Umgebung begleitet.
- Die Interessen und Bedürfnisse des Kindes werden vom Elternkonflikt eindeutig abgegrenzt.
- Zusätzlich werden Hilfen eingeleitet, die den psychischen Bedürfnissen des Kindes Rechnung tragen. Vor allem sollen die Kinder dabei unterstützt werden, Belastungen, die aus dem elterlichen Konflikt resultiert sind, zu bewältigen.
- mit Blick auf die Eltern
- Die Eltern werden für die kindlichen Bedürfnisse allgemein und speziell bei Elternkonflikten sensibilisiert.
- Weiterhin werden sie bei der konstruktiven Ausübung ihrer elterlichen Verantwortung unterstützt.
- mit Blick auf die Eltern-Kind-Beziehung
- Eltern-Kind-Kontakte, die im Interesse des Kindes sind und durch die Familie selbst nicht realisiert werden können, werden eingeleitet, wiederhergestellt und durchgeführt.
- Die Sicherheit und das Wohlergehen für das Kind sowie der Schutz aller Beteiligten wird gewährleistet.
- Umgangskontakte, die in ungeschützter Umgebung nicht zustande kämen (zum Beispiel wegen familiäre Gewaltproblematik oder Verdachts auf sexuellen Missbrauch) werden ermöglicht, soweit sie im Interesse des Kindes liegen.
Im Begleiteten Umgang werden die Eltern befähigt, die Umgangskontakte für ihr Kind/ ihre Kinder eigenverantwortlich zu regeln. Parallel können die Eltern in der Ev. Erziehungs-, Familien- und Krisenberatung Gespräche (Mediation) zur Verbesserung ihrer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit in Anspruch nehmen. Das Angebot ist kostenfrei und findet in den Räumen der Diakonie für Bielefeld statt.
Kontakt
Diakonie für Bielefeld
Ev. Erziehungs-, Familien- und Krisenberatung
Paulusstraße 24-26
33602 Bielefeld
Brigitte Offerjost
Tel.: 0521 96750958
E-Mail: brigitte.offerjost@diakonie-fuer-bielefeld.de
Offene Sprechstunde: jeden Montag von 16 bis 18 Uhr